Energieausweis – Energiepass

Können Sie sich ausweisen?

Bei Neubauten ist der Gebäudeenergieausweis bereits seit 2002 vorgeschrieben, seit Mitte 2008 ist er nun auch für einen Teil der Bestandswohngebäude in Deutschland Pflicht. Ziel des Dokuments ist es, den Energiebedarf bzw. –verbrauch der Immobilie transparent zu machen.

Energieausweis

Nach der novellierten Energieeinsparungsverordnung (EnEV) sind Eigentümer und Vermieter im Fall des Verkaufs oder der Vermietung eines Hauses bzw. einer Wohnung verpflichtet, dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Bewohnen Sie also Ihr eigenes Haus, oder planen Sie keinen Mieterwechsel in Ihrem Mieteigentum, benötigen Sie den Gebäudeenergieausweis nicht sofort. Sollten Sie Ihre Immobilie jedoch verkaufen oder vermieten wollen, so ist für Gebäude eines Baujahres bis 1965 seit dem 1. Juli 2008 ein Gebäudeenergieausweis fällig. Für Gebäude, die später errichtet wurden, benötigen Sie bei Verkauf oder Vermietung den Ausweis erst ab dem 1. Januar 2009. Der Gebäudeenergieausweis wird dabei nicht für einzelne Wohnungen, sondern nur für ganze Gebäude erstellt.

Zwei Ausweisarten
Den Gebäudeenergieausweis gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten: als Bedarfsausweis und als Verbrauchsausweis. Beim Verbrauchsausweis werden keine genauen Daten über die Immobilie ermittelt. Er wird auf Basis der durchschnittlichen Verbrauchswerte der letzten drei Abrechnungszeiträume der Heizkostenabrechnung erstellt. Es fließt also nur die tatsächlich verbrauchte Energie ein. Er enthält keine Angaben über Schwachstellen und keine Vorschläge zur Verbesserung der Energiebilanz und bildet so vielmehr das Verbrauchsverhalten seiner Bewohner als den Zustand des Gebäudes ab. Überspitzt gesagt: Wenn Sie etwa den ganzen Winter in Mallorca verbringen statt in Ihren vier Wänden in Deutschland, wäre im Extremfall im Verbrauchsausweis ein Nullenergiehaus deklariert, da ja keine Energie verbraucht wurde.

Energieausweis

Aussagekräftiger und viel genauer ist der bedarfsorientierte Energieausweis: Er gibt sowohl Auskunft über die tatsächlichen Verbrauchswerte als auch über die energetischen Parameter, die mit den baulichen Gegebenheiten zusammenhängen. Die wichtigen Kennziffern werden dabei vom Energieberater ermittelt. Dazu untersucht er die Baukonstruktion, Baumaterialien und Wände, Treppen, Decken, Fenster, Dach und Türen. Auch die technische Ausrüstung wie Heizungsanlage oder Warmwasserbereitung kommt unter die Lupe. Mit all diesen Daten, den Bauplänen, einem Fragenkatalog und einer EDV-unterstützten Analyse der beheizten Gebäudehülle wird der Energieausweis erstellt. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist schon heute für Neubauten verbindlich. Ebenfalls unerlässlich ist er für den Fall, dass Sie staatliche Fördermittel für eine Modernisierung beantragen möchten. Wer es mit dem Energiesparen ernst meint, sollte sich ohnehin für den bedarfsorientierten Ausweis entscheiden.

Energieausweise richtig lesen
Die Skala mit dem Farbverlauf ist das Kernstück des Energieausweises: Sie reicht von 0 bis 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2a), wobei die Farbe Grün den vorbildlichen, geringen Energieverbrauch symbolisiert, während die Farbe Rot für eine dringende Sanierungsbedürftigkeit steht.

Beim Bedarfsausweis zeigt ein Pfeil, wie es um den Primärenergiebedarf, ein zweiter, wie es um den Endenergiebedarf bestellt ist. Bei der Berechnung des Endenergiebedarfs wird nur die Energiemenge berechnet, die tatsächlich vom konkreten Gebäude benötigt wird. Beim Primärenergiebedarf wird außerdem die ganze „Vorkette“ berücksichtigt, das heißt, die Menge an Energie, die für die Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung der jeweils eingesetzten Energieträger wie Heizöl, Gas, Strom oder erneuerbare Energien nötig ist. Wenn in einem Gebäude beispielsweise mit Öl geheizt, wird es bei der Bewertung im Energieausweis generell schlechter wegkommen, als wenn beispielsweise im gleichen Gebäude erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.

Beim Verbrauchsausweis gibt es nur einen Pfeil. Um den Energieverbrauchskennwert zu bestimmen, wird der echte Energieverbrauch für Warmwasserbereitung und Heizung mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. Dieser bildet einen Mittelwert aus den Klimadaten der Region über einen bestimmten Zeitraum hinweg, sodass „Ausreißer“ wie ein extrem kalter Winter nicht über Gebühr ins Gewicht fallen und nicht sofort zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes führen. Beide Energieausweise gelten zehn Jahre. Danach ist bei einem Mieter- oder Besitzerwechsel eine erneute Überprüfung nötig.

Einen Energieausweisausteller in Ihrer Nähe finden Sie über die zahlreichen Datenbanken im Internet, zum Beispiel auf der Homepage www.dena-energieausweis.de oder www.energiepass-austellerverzeichnis.de. Sie können sich auch an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden. Oft gibt es im Rathaus oder bei der Stadtverwaltung Informationen, da Städte und Gemeinden zum Teil auch Energieberatungen fördern. Naheliegend ist ebenso ein Anruf bei Ihrem Schonsteinfeger.

Verwandte Artikel


Stromvergleich

Gelesen: 1200 · heute: 2 · zuletzt: 3. February 2012

Autor: admin
Datum: Donnerstag, 23. April 2009 16:23
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Energieberatung

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben