Stromanbieterwechsel

Der Wunsch nach einem günstigen Tarif oder „sauberen“ Strom bewegt immer mehr Verbraucher dazu, sich nach einem neuen Stromversorger umzusehen. Wer sich zu einem Stromanbieterwechsel entschließt, sollte allerdings vorab einiges beachten.

Stromvergleich

Im Jahr 1998 in Deutschland der Strommarkt liberalisiert. Seither hat der Verbracucher die Wahl zwischen verschiedenen Stromanbietern und Tarifen. Neben den vier großen Verbundunternehmen E.ON, Vattenfall, EnBW und RWE bieten inzwischen rund 900 lokale und regionale Versorgungsunternehmen, darunter seit einigen Jahren auch reine Ökostromanbieter, die Ware Strom feil. Im Zuge der Liberalisierungswelle sanken zwischen 1009 und 2000 die Strompreise für die privaten Haushalte um zehn Prozent – um sich in den Folgejahren um rund 50 Prozent zu verteuern. Für diesen rasanten Preisanstieg machen die Stromversorger unterschiedliche Faktoren verantwortlich: unter anderem gestiegene staatliche Abgaben (die sich allerdings zwischen 2000 und 2008 um lediglich zwei Prozent verteuerten), höhere Produktions- und Beschaffungskosten sowie die hohen Netznutzungsentgelte. Die Gesamtheit der Kosten wird von den Stromversorgern auf die Endverbraucher umgelegt. Diesem allgemeinen „Aufwärtstrend“ haben Sie als einzelner Stromkunde wenig entgegenzusetzen. Durch die Sondierung des Angebots und die Wahl eines passenden Anbieters bzw. Tarifs können Sie jedoch trotz steigender Strompreise zum Teil saftige Einsparungen von über 100 Euro pro Jahr erzielen.

Das ist drin im Strompreis
Bevor wir Sie bei der Suche nach einem günstigen Tarif begleiten, zunächst einige Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises in Deutschland. Dieser besteht aus zwei Posten: dem Grund- un dem Arbeitspreis. Ersterer ist die monatliche Grundgebühr , die unabhängig vom individuellen Verbrauch erhoben wird und für fixe Posten wie Stromzähler, Abrechnung und Inkasso anfällt. Unter dem Arbeitspreis versteht man die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch pro Kilowattstunde (kWh) Strom. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Durchleitungsgebühr bzw. Netznutzungsentgeld: Diese Gebühr müssen alle Stromversorger ohne eigenes Netz (also die meisten) an die Netzbetreiber entrichten. Der Netzkostenanteil macht inzwischen etwa ein Drittel des Arbeitspreises aus.
  2. Staatlich verursachte Kosten: Dazu gehören die Konzessionsabgabe (diese wird von den Kommunen für die Einräumung des Wegerechts zur Verlegung der Stromleitungen erhoben), Zuschläge gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kollpungsgesetz (KWK) die Ökosteuer und die Mehrwertsteuer. Insgesamt liegt der Kostenanteil der staatlichen Abgaben bei etwa 40 Prozent.
  3. Vertriebs- und Beschaffungskosten: Dieser Posten schlägt mit weiteren 30 Prozent zu Buche.

Grundsätzlich gilt: Haushalte mit geringem Stromverbrauch sollten bei der Tarifwahl vor allem auf einen niedrigen Grundpreis achten, größere Familien mit vergleichsweise hohem Verbrauch sollten ihr Hauptaugenmerk auf einen geringen Arbeitspreis legen.

 

Erster Schritt: Tarifvergleich
Um einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Taruf ausmachen zu können, müssen Sie also zunächst einmal Ihren Jahresstromverbrauch kennen. Dieser lässt sich von der letzten Stromabrechnung ablesen. Idealerweise sollten Sie auch den Grund- und Arbeitspreis Ihres bisherigen Stromversorgers in Erfahrung bringen. Falls diese Positionen aus Ihrer Stromrechnung nicht klar hervorgehen, fragen Sie einfach bei Ihrem Anbieter nach. Nun haben Sie die für einen Anbietervergleich notwendigen Informationen und mehrere Möglichkeiten, das Projekt Tarifwechsel anzugehen. Am bequemsten gestaltet sich die Suche nach einem günstigen Tarif über das Internet. Hier stehen zahllose Tarifrechner zur Verfügung, um die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Bevor Sie sich einen neuen Stromanbieter suchen, ist es sinnvoll, sich zunächst einmal beim bisherigen Versorger nach günstigeren Tarifen zu erkundigen bzw. den Wechselwunsch anzukündigen. Nicht selten bieten gerade lokale Anbieter auf Anfrage günstigere Konditionen, um ihre Kunden zum Bleiben zu bewegen. Die meisten Anbieter haben neben den gewöhnlichen Tarifen auch Sondertarife im Angebot. Diese sind häufig bis zu 15 Prozent günstiger als die Normaltarife, meist aber mit einer längeren Vertragslaufzeit verbunden. Neben solchen Sonderkonditionen locken immer mehr Stromversorger mi sogenannten Strompaketen. Dabei erwirbt der Kunde ein festgelegte Menge an Strom für ein Jahr – zu einem sehr niedrigen Arbeitspreis, der dafür aber im Voraus zu bezahlen ist. Solche Pakete eignen sich nur für Verbraucher, die ihren Jahresverbrauch sehr exakt einschätzen können. Wird weniger Strom verbraucht, verfällt der „Überschuss“, wird mehr Strom benötigt, müssen in der Regel vergleichsweise teure Kilowattstundenpreise bezahlt werden. Meldet der Versorger Konkurs an, verliert der Verbraucher sein Geld.

Lieber Ökostrom?
Nicht immer ist der Wunsch nach einem billigeren Tarif, der Verbraucher zum Stromanbieterwechsel bewegt. Immerhin jeder fünfte Wechselwillige wünscht künftig Ökostrom zu beziehen und ist dafür sogar bereit, etwas höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Gerade hier gilt es, bei der Wahl des Anbieters sehr genau hinzusehen, denn Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom. Wirklich „sauberer“ Strom stammt zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen, der restliche Anteil aus effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Inzwischen gibt es verschiedene Zertifikate, die den Erzeugern strenge Auflagen vorschreiben und somit Garanten für echten Ökostrom darstellen. Dazu zählen beispielsweise das GrünerStromLabel (GSL), das ok-Power-Zertifikat sowie unterschiedliche TÜV-Zertifikate. Eine gute Hilfestellung bei der Wahl eines passenden Ökostromversorgers gibt die Empfehlungsliste EcoTopTen.

Lieferbedingungen prüfen
Ob Ökostrom oder konventioneller Stromanbieter: Wer im Tarifdschungel erst einmal ein für sich passendes Angebot gefunden hat, hat den aufwendigsten Part des Stromanbieterwechsels schon hinter sich. Der Wechsel selbst geht in der Regel denkbar einfach über die Bühne: Sie kontaktieren den Versorger ihre Wahl und lassen sich die erforderlichen Vertragsunterlagen zuschicken. Bevor Sie diese unterschrieben zurücksenden, sollten Sie sich die Lieferbedingungen genau durchlesen. Einige Billigstromanbieter liefern beispielsweise nur auf Vorauskasse, der gesamte Jahresverbrauch muss hier im Voraus bezahlt werden.

Weitere wichtige Punkte sind die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Letztere sollte höchstens drei Monate betragen, im Idealfall aber nur einen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit feste Vertragslaufzeiten (die Sie im Extremfall bis zu 24 Monate binden). Nur ein Vertrag ohne feste Laufzeit ermöglicht Ihnen, weiterhin flexibel auf Preisveränderungen zu reagieren. Optimal sind Verträge, die Preisgarantie enthalten bzw, ein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer Preiserhöhung einräumen. Vereinbaren Sie mit dem neuen Anbieter außerdem einen festen Lieferbeginn. Nur so können Sie nachvollziehen, ab welchem Zeitpunkt genau Sie zu neuen Konditionen beliefert werden und welcher Termin der „Stichtag“ für eventuelle Bindungsfristen ist.

Wenn Sie das Kleingedruckte gelesen und die Vertragsbedingungen für gut befunden haben, bleibt Ihnen nur noch, den Vertrag unterschrieben an Ihren neuen Versorger zurückzusenden. In der Regel enthalten die Unterlagen auch eine Vollmacht, mit der Sie den Anbieter dazu ermächtigen, die Kündigungsformalitäten mit Ihrem bisherigen Versorger abzuwickeln. Im Normalfall dauert die Umstellung etwa sechs bis acht Wochen.

Ein aktuelle Umfrage der Stiftung Warentest ergab, dass der Wechsel in den meisten Fällen problemlos verläuft. Gelegntlich kann es allerdings Schwierigkeiten geben. So beklagten sich etwa 13 Prozent der Befragten über sehr lange Wartezeiten, mangelnde Transparenz und schlecht funktionierende Kommunikation mit dem neuen Anbieter. Tritt solch eine Situation ein, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an die Bundesnetzagentur.

Eines müssen Sie beim Stromanbieterwechsel übrigens zu keinem Zeitpunkt befürchten: dass Ihnen der Saft abgedreht wird. Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Ersatzversorgung. Sollte es wirklich zu Problemen bei der Umstellung kommen, springt im Notfall der örtliche Versorger ein. Der rechnet den gelieferten Strom freilich nach seinem jeweils gültigen Grundtarif ab.

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Gelesen: 1735 · heute: 2 · zuletzt: 14. May 2012

Autor: admin
Datum: Mittwoch, 22. April 2009 21:45
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2 Kommentare

  1. 1

    [...] Male vor den Tisch gelaufen ist. Hier müssen gravierende Änderungen erfolgen – kurzum ein Stromanbieterwechsel stellt teils die letzte Möglichkeit dar, von überhöhten und vermeintlich unbezahlbaren [...]

  2. 2

    sehr gut, schöne Anleitung. Hab ich gleich mal an alle Freunde gesendet!Ich sag nur jetzt den Stromanbieter wechseln – und alle so yeaH!

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