Solarsatzung in Marburg

Die hessische Stadt Marburg hatte im vergangen Sommer beschlossen, alle Bauherren zur Nutzung von Solarenergie zu verpflichten. Je 20 Quadratmeter Geschossfläche sollte nach den Plänen des Gemeinderates bei Neubauten oder Erweiterungen ein Quadratmeter an Kollektoren fällig werden; Ausnahmen bestätigen diese Regel.

Bald darauf schaltete sich jedoch das Regierungspräsidium in Gießen ein. Die Beamten dort halten das Konstrukt für unzulässig. Mittels einer kommunalaufsichtlichen Verfügung hat die Behörde die Satzung daher aufgehoben. Regierungspräsident Wilfried Schmied spricht von einer „in mehreren Punkten rechtswidrigen Satzung“.

Nun wird darum gestritten, ob die Stadt mit der Solarsatzung ihre Kompetenzen überschritten hat. Unstrittig ist, dass Gemeinden laut Hessischer Bauordnung Regelungen zu Verwendung bestimmter Brennstoffe oder Heizungsarten erlassen können. Gleichwohl vertritt das Regierungspräsidium die Ansicht, ein solcher Schritt könne nicht mit überörtlichen Aspekten (globaler Klimaschutz) begründet werden. Auch die Förderung der lokalen Wertschöpfung sei kein zulässiger Grund für eine Vorschrift, die eine bestimmte Heizungsart verlangt. Zudem liege ein Verstoß gegen das „Übermaßverbot“ vor, weil die Verpflichtung auch bei Gebäudeerweiterungen, Dachneubauten und grundlegenden Dachrenovierungen greift.

Nach der Rechtsauffassung der Stadt hingegen, sei die Solarsatzung vollständig von der Ermächtigungsgrundlage der Bauordnung gedeckt und verstoße folglich nicht gegen höherrangiges Recht. Auch widerspricht die Stadt der Meinung des Regierungspräsidiums, es könne in der Verwaltungspraxis zu unlösbaren Widersprüchen kommen.

Weil die Marburger und das Regierungspräsidium keine einvernehmliche Lösung fanden, hat die Universitätsstadt nun gegen die Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde Klage beim Verwaltunsgericht Gießen erhoben. Für diesen Schritt hatte sich die rot-grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen der Linken entschlossen. Die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und die Marburger Bürgerliste stimmten dagegen.

Zuvor hatte der Magistrat der Stadt dem Regierungspräsidium angeboten, die Solaratzung auf Eis zu legen, und die anstehende Änderung der Hessischen Landesbauordnung abzuwarten. Das Regierungspräsidium hätte im Gegenzug auf die Beanstandung der Satzung verzichten sollen, ließ sich darauf jedoch nicht ein. Denn es sei, heißt es in der Behörde, „nicht absehbar, ob und wann es zu einer möglichen Änderung der Hessischen Bauordnung“ komme.

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Autor: admin
Datum: Samstag, 17. Januar 2009 17:57
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